Seit dem 1. Juli 2026 erstattet die gesetzliche Krankenversicherung (LAMal) erstmals präventive Physiotherapieleistungen. Konkret sind nun auch Sturzrisikobewertung und -koordination für ältere Erwachsene erstattungsfähig. Was bedeutet das für Ihre Praxis?
Ein Wendepunkt für den Beruf
Bislang beschränkte sich die Kostenerstattung für Physiotherapie nach dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz (LAMal) auf die Behandlung. Mit der Änderung von Artikel 5 der Verordnung über die Leistungen der Krankenversicherung (OPAS), die am 1. Juli 2026 in Kraft trat, wird die strukturierte Sturzprävention zu einer klar definierten, national etablierten und vergütungsregulierten Leistung. Dies ist die offizielle Anerkennung einer Rolle, die Physiotherapeuten in diesem Bereich seit Langem spielen: die Identifizierung von Risikopatienten vor einem Unfall, nicht erst danach. physioswiss
Der Beschluss des Bundesrats, die Sturzrisikobewertung in die Gesundheits- und Sozialverordnung (OPAS) aufzunehmen, stammt aus dem Jahr 2025 und ist ein wichtiger Schritt zur Prävention im Schweizer Gesundheitswesen. Angesichts der alternden Bevölkerung ist die Bedeutung enorm: Jeder vermiedene Sturz bedeutet einen Krankenhausaufenthalt, eine Fraktur oder einen Verlust der Selbstständigkeit weniger. physioswiss
Hinweis: Diese Leistung wird von der Krankenversicherung (LAMal) und nicht von der Unfallversicherung (LAA) übernommen. Der Grund ist einfach: Prävention beugt Unfällen vor, daher fallen keine LAA-Fälle an.
Was die neue Leistung umfasst
In diesem Zusammenhang fallen den Physiotherapeuten nun drei Aufgaben zu:
- Screening : systematische Identifizierung von Personen mit erhöhtem Sturzrisiko
- Eingreifen : evidenzbasierte Behandlung vorschlagen.
- Evaluieren : Überwachen und dokumentieren Sie den Therapiefortschritt.
Zwei Bezugskonzepte
Die Kostenerstattung erfolgt nicht nach methodischem Ermessen: Die Leistung ist an spezifische Konzepte geknüpft, nämlich das Parachutes-Programm und das Konzept der Schweizerischen Liga gegen Rheuma. physioswiss
Wichtiger Hinweis: Die Anwendung des Konzepts der Schweizerischen Liga gegen Rheuma setzt die erfolgreiche Absolvierung einer spezifischen, von der Liga angebotenen Schulung voraus, da die Anwendung qualifizierten Physiotherapeuten vorbehalten ist. Erkundigen Sie sich daher vor der Abrechnung nach diesem Konzept nach den Schulungsvoraussetzungen. physioswiss
Wie man sich vorbereitet
- Konsultieren Sie das Verfahrenshandbuch „Fallschirme“ sowie die von Physioswiss veröffentlichten Mitteilungen, einschließlich des Dokuments für verschreibende Ärzte, das für die Information Ihrer überweisenden Netzwerke nützlich ist.
- Physioswiss bietet regelmäßig Einführungswebinare zum Thema Sturzprävention an (Konzepte, Abrechnung, Umsetzung in der Praxis); die nächsten Termine finden Sie im Kursplan.
- Integrieren Sie jetzt das Sturzrisiko-Screening in Ihre Untersuchungen älterer Patienten: Funktionstests, Anamnese früherer Stürze, Überprüfung der Medikamente und des häuslichen Umfelds.
Auf der Abrechnungsseite ist, falls Ihre Praxis mit phyzio.ch, der Software agenda.ch arbeitet, der neue Sturzpräventionsdienst bereits integriert: Die entsprechenden Positionen stehen automatisch zur Verfügung, ohne dass Sie ein Update oder eine Konfiguration vornehmen müssen.
Zusammenfassend
Die Sturzprävention markiert die offizielle Aufnahme der präventiven Physiotherapie in das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (LAMal). Für Praxen stellt dies sowohl eine klinische Chance als auch ein neues Feld abrechnungsfähiger Leistungen dar, sofern sie anerkannte Konzepte und gegebenenfalls Ausbildungsanforderungen einhalten.
Quellen: Physioswiss (physioswiss.ch), OPAS Art. 5, Parachutes-Programm, Schweizer Liga gegen Rheuma.
